Kommentar von Dr. Johannes Schmitt, Co-CEO der NYALA Digital Asset AG
Zwei Jahre eWpG! Am 10. Juni 2021 ist das Gesetz über elektronische Wertpapiere in Kraft getreten. Ein Gesetz, das das deutsche Wertpapierrecht grundlegend reformiert und eine Vorreiterrolle im europäischen Raum eingenommen hat. Erstmals wurde ein umfassender Rechtsrahmen für Wertpapieremissionen auf der Blockchain geschaffen.
Zu Recht kann das Regelwerk als Fortschritt bei der Digitalisierung und Modernisierung des deutschen Kapitalmarktes angesehen werden. Es legt den Grundstein für die Ausgabe von digitalen Vermögenswerten, ist dabei aber so flexibel konzipiert, dass zukünftige Ergänzungen und Veränderungen interessengerecht einbezogen werden können.
Im Spannungsfeld von Stärken und Schwächen
Die eierlegende Wollmilchsau hat Deutschland mit dem eWpG jedoch noch nicht gewonnen. Nach zwei Jahren steht das Gesetz nach wie vor in seinen Startlöchern und muss weiterhin in den Spannungsfeldern der Praxis auf Stärken und Schwächen getestet werden. Nach kritischen Stimmen aus der Politik und Wirtschaft über die Unvollständigkeit des Gesetzes bezüglich der Begebung digitaler Aktien sind Erweiterungen im Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes aufgegriffen worden. Das Ministerium der Justiz und das Ministerium der Finanzen sind bemüht, Regelungen zu finden, die das eWpG auch in Bezug auf andere elektronische Wertpapiere sinnvoll ergänzen. Nicht zuletzt geht es auch darum, Kryptowertpapiere massentauglicher zu machen, denn das Volumen der eWpG-Emissionen hinkt den Erwartungen nach wie vor hinterher.
Auch bei den Ausprägungsformen der elektronischen Wertpapiere gibt es noch Verbesserungsbedarf. Das eWpG lässt eine Registrierung sowohl in zentralen als auch in dezentralen Registern (sog. Kryptowertpapierregistern) zu. Nur Wertpapiere, die in einem Zentralregister eines Zentralverwahrers registriert sind, sind wirklich verkehrsfähig, während Kryptowertpapiere nicht an einem Handelsplatz gelistet werden können. Es besteht also für die eigentliche Innovation des dezentral registrierten Wertpapiers keine echte Gleichwertigkeit mit traditionell verbrieften Wertpapieren. Hier ist der Regulierungsgrad durch das eWpG also auch bei künftigen Entwicklungen genau abzuwägen, damit es nicht zu missglückten Regelungen entgegen der Funktionsweise der Blockchain kommt.
Schließlich muss sich das eWpG die Frage stellen lassen, ob es die richtigen Assets im Blick hat. Die Inhaberschuldverschreibung war stets als Pilot gedacht und wurde auch zügig um Fondsanteile erweitert. Jedoch fehlt gerade für die Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen ein taugliches Eigenkapitalinstrument, namentlich der GmbH-Anteil.
Zukünftige Marktpotentiale
Spannend ist die Frage, welche weiteren Entwicklungen in nächster Zeit zu erwarten sind. Dabei spielt sicherlich die DLT-Pilotregelung auf EU-Ebene eine beachtliche Rolle. Es handelt sich hierbei um einen Rechtsrahmen, innerhalb dessen getestet wird, inwieweit das Kapitalmarktrecht auf EU-Ebene angepasst oder nachjustiert werden muss, damit ein Sekundärmarkt für Kryptowertpapiere entstehen kann. Zudem wird sich in diesem vorerst auf drei Jahre angelegten Projekt zeigen, wo sich Marktpotenziale für digitale Wertpapiere ergeben und welche Prozesse sich gegebenenfalls noch verbessern lassen. Die daraus resultierenden Erkenntnisse sind sicherlich auch für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens in Deutschland verwertbar.
Alles in allem ist das Gesetz in der aktuellen Form eine sinnvolle und im internationalen Vergleich sowohl innovative als auch mutige Grundlage zur Emission von elektronischen Wertpapieren, die mit den Erkenntnissen aus der weiteren Entwicklung des Handels von tokenisierten Wertpapieren zusätzlich verfeinert werden sollte. Die ersten großen Schritte in einen moderneren Kapitalmarkt sind – in Deutschland – gemacht und wir bei NYALA freuen uns auf jede weitere Maßnahme in Richtung Erneuerung der Kapitalmärkte, auch auf EU-Ebene. Alles Gute zum zweiten Geburtstag, eWpG!
Über NYALA Digital Asset AG
NYALA ist ein Technologieanbieter für institutionelle Investoren und Finanzdienstleister und betreibt eine technische Infrastruktur für die Emission, Verwaltung, Verwahrung, Sicherung und Protokollierung von digitalen (tokenisierten) Wertpapieren und Vermögensanlagen. Für erlaubnispflichtige Dienstleistungen wie die Verwahrung von Kryptowerten sowie die Registerführung für elektronische Wertpapiere greift NYALA auf Partner wie die Smart Registry GmbH und Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH zurück. www.nyala.de
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