Willkommen zur März-Ausgabe unseres Legal Digest im Jahr 2024, in der wir die Feinheiten der Vorschriften zur Tokenisierung von Vermögenswerten analysieren.
In dieser Reihe wollen wir die Komplexität der transformativen Gesetzgebung durchleuchten, ihre Auswirkungen auf die Tokenisierung von Vermögenswerten beleuchten und die Folgen für Anleger, Finanzunternehmen und den Markt im Allgemeinen untersuchen. Begleiten Sie uns, wenn wir die Nuancen dieses sich entwickelnden regulatorischen Rahmens aufdecken und seine Auswirkungen in der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Tokenisierung von Vermögenswerten entschlüsseln.
Sehen wir uns also an, was der März zu bieten hat:
Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) unternimmt proaktive Schritte, um Bedenken hinsichtlich der globalen Finanzstabilität auszuräumen, und konzentriert sich dabei insbesondere auf die Tokenisierung von Vermögenswerten. In einem Brief, der am 26. Februar veröffentlicht wurde, umriss der FSB-Vorsitzende Klaas Knot die bevorstehenden Diskussionen mit den Finanzministern und Zentralbankern der G20 und betonte dabei vorrangige Bereiche wie Nicht-Banken-Finanzintermediation, Klimawandel, grenzüberschreitende Zahlungen und digitale Innovation. Knot hob auch die Pläne für Berichte über die Auswirkungen der Tokenisierung von Vermögenswerten und der KI auf die Finanzstabilität im Jahr 2024 hervor. Darüber hinaus wird das FSB ein Update über die Umsetzung der im Oktober 2023 verabschiedeten G20-Roadmap zu Krypto-Assets vorlegen, wobei ein Fortschrittsbericht noch in diesem Jahr erwartet wird.
Die Europäische Kommission hat eine delegierte Verordnung zur Ergänzung des Digital Operational Resilience Act (DORA) erlassen. In dieser Verordnung werden die Kriterien für die Einstufung von IKT-Drittanbietern (CTPPs) als kritisch für Finanzunternehmen gemäß Artikel 31(6) DORA festgelegt. Sie zielt darauf ab, die Ausweisungskriterien weiter zu verfeinern, wobei Faktoren wie systemische Auswirkungen, die Abhängigkeit von globalen und anderen systemrelevanten Instituten, die Kritikalität der unterstützten Funktionen und die Substituierbarkeit berücksichtigt werden.
Die BaFin hat den FAQ-Bereich auf ihrer Website zum Digital Operational Resilience Act (DORA) erweitert. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Regeln für Cybersicherheit und IKT-Risiken im gesamten Finanzsektor zu vereinheitlichen und so die Widerstandsfähigkeit des europäischen Finanzmarktes gegenüber Cyber-Bedrohungen zu erhöhen. Die Website gibt einen Überblick über DORA und informiert über den aktuellen Stand der diesbezüglichen Konsultationen der ESA. Sie erläutert die IKT-Kriterien, skizziert die Rolle der BaFin bei der Beaufsichtigung kritischer IKT-Dienstleistungen und erklärt die Meldepflichten für IKT-Probleme.