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Elektronische Wertpapiere Was ist das eWpG?

Das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) ist ein deutsches Gesetz, welches im Juni 2021 in Kraft getreten ist.

Es zielt darauf ab, die Emission und den Handel von Wertpapieren zu modernisieren, indem es die Emission, rein elektronischer Wertpapiere, ohne physische Urkunde ermöglicht und die sogenannten Kryptowertpapiere schafft.

Gespräch mit einem Experten

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Warum ist das wichtig?

Durch die Schaffung eines Rechtsrahmens, in dem Unternehmen elektronische Wertpapiere unter Verwendung der Blockchain-Technologie emittieren können, öffnet sich eine völlig neue Welt der Anlagemöglichkeiten.

Sowohl Emittenten als auch für Anleger können nun Vermögenswerte emittieren und handeln, die zuvor illiquide oder für bestimmte Anleger unzugänglich waren. Erst die Möglichkeit, diese Vermögenswerte nun als vollwertige Wertpapiere auszugeben, macht sie wirklich liquide, da gutgläubiger Erwerb und vorrangige Besicherungen möglich sind.

Elektronische Wertpapiere erstellen

Was fällt in den Anwendungsbereich?

Das eWpG erkennt elektronische Wertpapiere als geschützte Rechte an, die elektronisch dargestellt und übertragen werden können. Nach dem aktuellen eWpG sind die Wertpapiere, die tokenisiert werden können, folgende:

  • Inhaberschuldverschreibungen
  • Fondsanteile
  • Aktien

Wodurch zeichnet sich das eWpG aus?

Flexibilität

Es schafft die Grundlage für die Ausgabe digitaler Vermögenswerte, ist aber so flexibel gestaltet, dass künftige Ergänzungen und Änderungen im Einklang mit den Interessen des Marktes aufgenommen werden können.

Digitalisierung

Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage ermöglicht sie die Emission von digitalen Wertpapieren ohne physische Urkunde. Dies kann als Fortschritt bei der Digitalisierung und Modernisierung des deutschen Kapitalmarktes gewertet werden.

Innovation

Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist eine sinnvolle und zugleich innovative und mutige Grundlage für die Ausgabe von elektronischen Wertpapieren, welche mit den Erkenntnissen aus der weiteren Entwicklung des Handels mit tokenisierten Wertpapieren zusätzlich verfeinert werden sollte.

Was ist der Vorteil von elektronischen Wertpapieren nach dem eWpG?

Neue Investitionsmöglichkeiten in bisher kaum investierbare Vermögenswerte.

Erhöhtes Wertangebot mit zusätzlichen Funktionen wie Kreditvergabe, Stimmrecht und Sicherheiten.

24/7-Handelsbasis, die mehr Flexibilität bei der Verwaltung von Anlagen bietet.

Peer-to-Peer-Marktplätze und vereinfachte Preisfindung für illiquide Vermögenswerte.

Der Handel wird durch Smart Contracts ausgeführt und alle Transaktionen sind on-chain überprüfbar.

Handel und Abrechnung erfolgen gleichzeitig, ohne zwischengeschaltete Agenten oder willkürliche Verzögerungen.

Tokens können sofort nach dem Order-Matching übertragen werden, wodurch das Kontrahentenrisiko reduziert wird.

Niedrige On-Chain-Transaktionskosten für Handel und Abwicklung.

Welche Rolle spielt der Registerführer?

Zentrales Element elektronischer Wertpapiere ist die Eintragung in ein Register, das nur von einem BaFin-zugelassenen Finanzinstitut, wie dem Smart Registry von NYALA, betrieben werden kann.
Das eWpG lässt eine Registrierung sowohl in zentralen als auch in dezentralen Registern (sog. Kryptowertpapierregistern) zu.

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Kryptowertpapierregister

Nach dem eWpG können elektronische Wertpapiere auch in einem Kryptowertpapierregister eingetragen werden, welches auf der Grundlage der Distributed Ledger Technology (DLT) betrieben wird. Elektronische Wertpapiere, die durch Eintragung in ein Kryptowertpapierregister ausgegeben werden, werden als Kryptowertpapiere bezeichnet und müssen in einem manipulationssicheren Aufzeichnungssystem geführt und gegen unbefugte Löschung und Veränderung geschützt werden.

Die Registrierung von Kryptowertpapieren ist eine genehmigungspflichtige Finanzdienstleistung, welche strengen Anforderungen z.B. an die Geschäftsorganisation unterliegt.

Unsere Kryptowertpapierregister

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Zentralregister

Die Alternative ist, dass elektronische Wertpapiere in ein zentrales Wertpapierregister eingetragen werden. Die früher verwendete physische Globalurkunde wird nun durch die Eintragung der Emission in einer Datenbank ersetzt. Die Transaktionen werden in elektronischen Buchungen auf Wertpapierkonten ausgewiesen.

Zentralregister können von einer Wertpapiersammelbank (auch Zentralverwahrer genannt) oder, wenn vom Emittenten ausdrücklich zugelassen, von einem Verwahrer (auch Depotbank genannt) geführt werden.

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Kontakt Erfahren Sie mehr über das eWpG

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Celina Homps
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